Der Vorstand hat eine Änderung der Ausschreibungsbestimmungen beschlossen. Dazu eine Info von Friedel Eilers:
Hintergrund der Änderung ist die Tatsache, dass im letzten Jahr Vereine Kampfrichter gemeldet haben,
die dann aber nur einen halben Tag bei der Veranstaltung anwesend waren. Für den Ausrichter in solchen Fällen
eine Disposition der Wettkampfstätten nur sehr schwierig.
Der zweite Grund ist, dass bei den Kreismeisterschaften mindestens eine*n erfahrenen Kampfrichter*in
an den Wettkampfstätten eingesetzt ist.
Der rote Text ist neu.
Ab 5 Athlet*innen und für jeweils weitere 5 Athlet*innen je Verein ist ein*e Kampfrichter*in zu melden.
Dazu sind die gemeldeten Athlet*innen je Verein durch 5 zu teilen und auf die nächste ganze Zahl abzurunden.
Beispiele:
4 gemeldete Athlet*innen
abgerundet(0,8) = 0 Kampfrichter*innen
21 gemeldete Athlet*innen
abgerundet(4,2) = 4 Kampfrichter*innen
Die zu meldenden Kampfrichter*innen müssen bis zum Meldeschluss per Mail
an die, in der Ausschreibung angegebene, Meldeadresse gemeldet werden.
Eine Meldung gilt grundsätzlich für die gesamte Veranstaltung.
Bei Teileinsätzen muss der Verein, für den nicht besetzten Teil der Veranstaltung, Ersatz melden.
Folgende Angaben müssen in der Meldung enthalten sein:
- Verein
- Vorname
- Nachname
-
Qualifikation (Helfende, Kampfrichtende, Obleute, Schiedsrichtende, Startende usw.)
-
Jahr der letzten Fort- und Weiterbildung bzw. des letzten Auffrischungsseminars.
-
Einsatzzeiten bei der Veranstaltung (ganze Veranstaltung oder Uhrzeit von – bis)
-
Bei Teileinsätzen ist entsprechenden Ersatz zu melden (Angaben wie 1. bis 6.)
Bei Kreismeisterschaften innerhalb von Vereins-Veranstaltungen entscheidet der Veranstalter, ob diese Regel angewendet wird. Ein Hinweis erfolgt in der jeweiligen Ausschreibung für die Kreismeisterschaften.
Wir weisen schon jetzt darauf hin, um den Vereinen die Möglichkeit zu geben noch Helfer/Kampfrichter auszubilden. In diesem Zusammenhang weisen wir auf die Info von Hella Kemner vom 18. Dezember 2025 auf dieser Homepage über Lehrgänge im ersten Halbjahr hin.