Meldung von Kampfrichter*innen für die Kreismeisterschaften

Ein Artikel von Friedel Eilers

Ab 5 Athlet*innen und für jeweils weitere 5 Athlet*innen je Verein ist ein*e Kampfrichter*in zu melden. Dazu sind die gemeldeten Athlet*innen je Verein durch 5 zu teilen und auf die nächste ganze Zahl abzurunden.
Beispiele: 4 Athlet*innen 4/5 = 0,8 abgerundet(0,8) = 0 Kampfrichter*innen
21 Athlet*innen 21/5 = 4,2 abgerundet(4,2) = 4 Kampfrichter*innen.
Die zu meldenden Kampfrichter*innen müssen bis zum Meldeschluss per Mail an die, in der Ausschreibung angegebene, Meldeadresse gemeldet werden.
Bei Kreismeisterschaften innerhalb von Vereins-Veranstaltungen entscheidet der Veranstalter, ob diese Regel angewendet wird.
Ein Hinweis erfolgt in der jeweiligen Ausschreibung für die Kreismeisterschaften.

Veröffentlicht am 5. Februar 2024 um 11:01 Uhr von Reiner Dismer